Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

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Schleswig

Schleswig

(1) S. entstand auf einem Warder am nördlichen Ende der Schlei, eines rund 40 km langen Meeresarmes, der die Stadt mit der Ostsee verbindet. Nach Westen bestand über einen kurzen Landweg und das Eider-Treene-Flusssystem ein Zugang zur Nordsee. Unweit der Stadt verlief mit dem Heer-/Ochsenweg die bedeutendste Nord-Süd-Handelsstraße der jütischen Halbinsel. S. war seit dem 11. Jahrhundert der Hauptort des gleichnamigen Hzm.s, das sich im Laufe des 13. Jahrhunderts unter den Hzg.en von Schleswig aus dem Hause Abel zu einem eigenständigen Territorium unter kgl.-dänischer Lehnsherrschaft entwickelte. In den Auseinandersetzungen um die Herrschaft über das Herzogtum Schleswig vom 13. bis zum beginnenden 15. Jahrhundert zwischen den dänischen Kg.en, den Hzg.en von Schleswig und den Grafen von Holstein war die Stadt mehrmals umkämpft.

Nach dem Aussterben des Abelschen Hzg.-hauses 1375 konnten die schauenburgischen Grafen von Holstein ihren Herrschaftsbereich auch auf das Herzogtum Schleswig ausdehnen (1386 Belehnung). Ihnen folgte 1460 der dänische König Christian I. aus der Oldenburger Dynastie als Herzog von Schleswig und Graf von Holstein. Nach der Herrschaftsteilung zwischen König Johann (Hans) und seinem Bruder Herzog Friedrich 1490 gehörte S. zum Anteil des letzteren, der seine Gebiete vom nahe S.s gelegenen Schloss Gottorf aus (»Gottorfer Anteil«) regierte. Auch nach seiner Erhebung zum dänischen König 1523 residierte Friedrich I. die meiste Zeit auf Gottorf. Bei der Herrschaftsteilung 1544 zwischen König Christian III. (1533–1559) und seinen Halbbrüdern gingen Schloss Gottorf und S. an Herzog Adolf (1544–1586) über. Dieser begründete die Nebenlinie Schleswig-Holstein-Gottorf, als deren Residenz Gottorf (und S. als Residenzstadt) für die folgenden knapp 170 Jahre diente. Unterbrochen wurde diese Funktion durch die dänisch-gottorfischen Auseinandersetzungen um die Souveränität im Herzogtum Schleswig während der Jahre 1675–1679 und 1684–1689, als dänische Truppen die gottorfischen Territorien besetzten und sich Herzog Christian Albrecht (1659–1694) in Hamburg aufhalten musste.

Die Unterstützung des dänischen Rivalen Schweden durch die gottorfische Regierung im Großen Nordischen Krieg (1700–1721) führte 1713 zur erneuten Besetzung der gottorfischen Gebiete und schließlich zur deren endgültigen Inkorporierung in den Herrschaftsbereich des dänischen Kg.s. Die Stadt S. verlor damit ihren Rang als Residenzstadt, blieb jedoch auch weiterhin der administrativ bedeutsamste Ort im Hzm.: In S. residierten fortan die kgl.en Statthalter. Ebenso wurde 1713 auf Gottorf mit dem Obergericht die höchste Justiz- und Verwaltungsbehörde des Hzm.s eingerichtet.

Mit dem Dom St. Petri und dem Domkapitel war S. geistlicher Mittelpunkt des Bm.s S. Nach der Reformation nahm in der Stadt der gottorfische, ab 1713 der königliche Generalsuperintendent seinen Sitz.

(2) Die Anfänge der Besiedlungszeit des nördlichen Schleiufers sind bislang ungeklärt. Die ältesten dendrochronologischen Ergebnisse für S. sprechen für eine Zeit um 1070. In der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts dürfte S. in Nachfolge der auf dem südlichen Ufer gelegenen Emporie Haithabu die Rolle eines bedeutenden Umschlagplatzes im Handel zwischen dem Nordsee- und Ostseeraum übernommen haben, der gleichzeitig wesentliche politische, administrative und geistliche Zentralfunktionen besaß (archäologischer Nachweis umfangreicher Hafenanlagen, 1134 Ersterwähnung einer Königspfalz und des St.-Petri Domes).

Das S.er Stadtrecht, das älteste Nordeuropas, entstand vermutlich Mitte des 12. Jahrhunderts und wurde um 1200 niedergeschrieben (mittelniederdeutsche Fassung um 1400). Es bildete im Herzogtum S. eine eigene Stadtrechtsfamilie aus.

Verbunden mit dem sich bis in das erste Viertel des 13. Jahrhunderts hinziehenden Verlust der Fernhandelsfunktion durch den Aufstieg Lübecks vollzog sich ein grundlegender Wandel im Stadtgrundriss. Das im 11. und 12. Jahrhundert groß angelegte und ausgebaute Hafengelände wurde in den 1220/30er Jahren größtenteils aufgegeben; zugleich wurden mit der Anlage eines Marktes und einer geänderten Straßenführung ältere Strukturen überbaut. Östlich im Weichbild der Stadt, nur durch einen schmalen Wasserlauf getrennt, befand sich die Fischersiedlung Holm (1285 erstmals erwähnt). Nach Norden hin entwickelte sich eine Vorstadt, deren Siedlungsbeginn unbekannt ist (1336 als Suburbium, später als Nighenstat erwähnt). Im Westen bildete sich zwischen der Residenz Gottorf und der Stadt seit dem 16. Jahrhundert mit dem Lollfuß eine Bebauung heraus. Ebenso entstand südlich des Schlosses Gottorf insbesondere unter Herzog Friedrich III. (1616–1659) mit dem Friedrichsberg ein großflächiges Siedlungsgebiet. Lollfuß und Friedrichsberg waren eigenständige Siedlungen, die bis zur ihrer Begabung mit S.er Stadtrecht 1695 zum Amt Gottorf gehörten. Dank ihrer Ausstattung mit Privilegien ließen sich hier neben Hofpersonal auch zahlreiche S.er Bürger nieder. 1711 wurden Lollfuß und Friedrichsberg aus ökonomischen Erwägungen heraus auf landesherrliche Initiative hin mit der Altstadt zur »Combinirten Stadt Schleswig« zusammengeschlossen.

Altstadt, Vorstadt und Holm waren im Spätmittelalter von einem Graben mit Wall umgeben. Zudem sicherten Tore und Pforten den Zugang. Nach zunehmendem Verfall wurden die meisten Befestigungsanlagen im Verlauf des 16./17. Jahrhunderts abgebrochen.

Zur Bevölkerungszahl S.s bis zum 18. Jahrhundert lassen sich nur Schätzungen abgeben. Für das 15. und 16. Jahrhundert kann eine Einwohnerzahl von 1500 bis 2000 Personen erschlossen werden. Anfang des 17. Jahrhunderts betrug sie rund 3000 und Anfang des 18. Jahrhunderts mit Einschluss der beiden Siedlungen Lollfuß und Friedrichsberg 5000 Personen. Die Volkszählung von 1769 verzeichnete insgesamt 5629 Einwohner (ohne Militär).

Seit dem 13. Jahrhundert gewann S. dank der Ausstattung mit wesentlichen Privilegien der kgl.en bzw. hzl.en Stadtherrn, wie z. B. Hochgerichtsbarkeit sowie dem Erlass etlicher Abgaben und Diensten, größere Eigenständigkeit. Vertreter des Stadtherrn war der Stadtvogt, der jedoch zunehmend in die Abhängigkeit zum Rat geriet; nach dem Stadtrecht von 1400 durfte der Vogt nur mit Billigung des Rates gewählt werden. Im Spätmittelalter und früher Neuzeit repräsentierte er die polizeiliche Gewalt des Rates und besaß Kompetenzen bei Rechtsuntersuchungen. Der Rat ist seit 1282 sicher belegt, dürfte sich aber vermutlich schon seit Mitte des 13. Jahrhunderts herausgebildet und als städtische Obrigkeit etabliert haben. 1611 führten Spannungen zwischen Rat und Bürgerschaft wegen der Kämmereiverwaltung nach hzl.er Vermittlung zur Bildung eines permanenten Bürgerausschusses, aus dem der Rat sich später selbst rekrutierte. Weitere Konflikte zwischen Rat und Ausschuss unter Einschaltung der Landesherrschaft sind für das weitere 17. Jahrhundert belegt. In einigen Fällen lassen sich bei Bürgermeistern, Ratsherren und städtischen Bediensteten vorherige oder spätere Karrieren im hzl.en Dienst feststellen.

Einen tiefen Einschnitt in die städtische Verfassung und Verwaltung erfolgte mit der Kombinierung 1711: Sie hatte neben einer Verringerung der Bürgermeister- und Ratsstellen eine Neuordnung des städtischen Gerichts- und Finanzwesens zur Folge. Zudem bekam die Stadt mit einem Stadtpräsidenten (Amtmann von Gottorf) ein neues Aufsichtsorgan vorgesetzt.

1261 wurde der Stadt ein Wochenmarkt gewährt; eine neue Marktordnung mit leicht veränderten Terminen erfolgte 1560. Außerdem fanden in der Stadt drei Jahrmärkte sowie der zweiwöchige Dommarkt statt. Die ältesten Zunftrollen (Bäcker, Schneider, Knochenhauer) stammen aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts . Neben dem üblichen Handwerk zur Grundversorgung finden sich auch solche, die verstärkt auf die Nachfrage des Hofes und der geistlichen Einrichtungen orientiert waren, z. B. Goldschmiede, Harnischmacher, Maler, Bildschnitzer, Buchdrucker oder Zinngießer. 1480 gewährte der dänische König Christian I. der Stadt mit dem Schleiprivileg die freie Fischerei auf dem Meeresarm.

(3) S. besaß als Zentrum des 948 gegründeten gleichnamigen Bm.s eine Vielzahl an geistlichen Einrichtungen. Der Dom St. Petri bildete mit umliegenden Gebäuden westlich der Altstadt einen geschlossenen eigenen Rechtsbereich. 1196 werden sieben Kirchspiele erwähnt (St. Olaf, St. Petri, St. Clemens, St. Maria, St. Jacobi, St. Trinitatis und St. Nicolai). Die Umbruchsphase in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts wirkte sich auch auf die Anzahl der Kirchspiele aus: 1347 werden neben dem Dom, der auch als städtische Pfarrkirche diente, nur noch St. Nicolai, St. Marien und St. Trinitatis aufgezählt. Letztere, am Marktplatz gelegen, war die eigentliche Stadtkirche, deren Patronat ursprünglich beim Landesherrn lag und 1448 auf die Stadt überging.

Östlich vor der Stadt befand sich das seit 1251 belegte und vermutlich im Zeitraum 1220–1230 gegründete Benediktinnerinnenkloster St. Johannis. 1234 richteten die Franziskaner in der ehemaligen Königspfalz ihren Konvent ein, 1239 ließen sich die Dominikaner auf zugeschüttetem Hafengelände nieder. Das Franziskanerkloster ließ Herzog Friedrich wegen Missständen Ende des 15. Jahrhunderts reformieren. Der Dominikanerkonvent schloss sich 1481 der Reformbewegung der »Congregatio Hollandiae« an. Zur Armenversorgung und Krankenpflege existierten in und bei S. die Hospitäler St. Laurentius, Heiliggeist und St. Jürgen. Eine Anzahl von Kapellen vervollständigte die Sakrallandschaft des spätmittelalterlichen Schleswigs. In der vorreformatorischen Phase existierten in Schleswig zudem eine Reihe von Gilden und Bruderschaften.

Erste Nachrichten über das Auftreten eines evangelischen Predigers in S. liegen für das Jahr 1526 vor. Auf Bitten des Rates ernannte Kg./Hzg. Friedrich I. 1527 mit Marquard Schuldorp den ersten evangelischen Kirchherrn am Dom. Die Reformation etablierte sich in S. bis in die 1530er Jahre. Die lutherische Umwandlung des Domkapitels erfolgte unter dem ersten evangelischen Bischof Tilemann von Hussen ab 1542.

1567 ließ Herzog Adolf, seit 1556 Fbf., am Dom mit dem »Paedagogicum publicum« eine Lehranstalt mit universitäten Zügen einrichten, die aber mit seinem Tod 1586 einging. Die meisten geistlichen Einrichtungen S.s überdauerten den reformatorischen Umbruch nicht. Die Bettelklöster wurden 1529 aufgelöst: Die Gebäude der Dominikaner fielen der Zerstörung anheim, das der Franziskaner wurde anstelle der aufgelösten Hospitäler zum Armenhaus umgewandelt. Aus dem St. Johanniskloster hingegen wurde ein (noch heute bestehendes) adliges Damenstift der Ritterschaft. Die meisten Kirchen verschwanden überwiegend durch Abbruch im Verlauf des 16. Jahrhunderts aus dem Stadtbild.

In der nachreformatorischen Zeit war der Dom die einzige Pfarrkirche der Stadt. Der Lollfuß gehörte zum Landkirchspiel St. Michaelis; der Friedrichsberg erhielt 1650 eine eigene Kirche. 1653 ließ der gottorfische Kanzler Johann Adolph Kielmann von Kielmannsegg im Lollfuß ein Armenhaus (sogenanntes Präsidentenkloster) errichten.

(4) Ein Rathaus am Marktplatz findet 1449 erstmalig Erwähnung. Nach der Reformation übernahm die Stadt die Franziskanerkirche und funktionierte diese zum neuen Rathausgebäude um.

Nach ihrem Rückzug aus der Stadt Mitte des 13. Jahrhunderts diente den Hzg.en kurzzeitig die sogenannte Jürgensburg, die im 11. Jahrhundert zum Schutz des Hafens und als Zollstelle auf einer Schleiinsel errichtet worden war, als Aufenthaltsort. 1268 tauschte Herzog Erich I. (1260–1272) vom Bischof Bondo von Schleswig († 1282) gegen Besitzungen in Schwabstedt die in einer Ausbuchtung der Schlei ca. drei Kilometer westlich der Stadt gelegene Wasserburg Gottorf ein. In der Folgezeit wurde die Anlage zu einer repräsentativen Residenz ausgebaut und erlangte insbesondere unter den Hzg.en aus dem Haus Schleswig-Holstein-Gottorf im 17. Jahrhundert überregionale kulturelle Strahlkraft. Im Schloss wurden die zentralen Behörden eingerichtet, ebenso verfügte es über eine eigene Schlosskapelle. Im Dom befindet sich die Grablege für Kg./Hzg. Friedrich I. sowie für die Angehörigen der Gottorfer Dynastie (1661/63 Fürstengruft). Auf die bauliche Gestaltung in der Stadt übte die Nähe der Residenz Gottorf keinen nennenswerten Einfluss aus. Die überwiegende Anzahl der Adels- und Freihäuser, befanden sich im Lollfuß und Friedrichsberg.

Die älteste bildliche Darstellung der Stadt (1584) findet sich in Braun/Hogenberg Civitatis orbis terrarum. Die früheste kartografische Zeichnung des städtischen Grundrisses entstand 1641.

(5) Nachdem S. im 13. Jahrhundert seine Bedeutung als Handelsort verloren hatte, besaß die Stadt an der Schlei im Wesentlichen nur noch Nahmarktfunktionen für das Umland. Durch alle Zeiten hindurch blieb S. jedoch ein wichtiges politisches und geistliches Zentrum. Seit dem 11. Jahrhundert war die Stadt häufig Schauplatz politischer Verhandlungen und dynastischer Treffen. 1218 tagte hier der dänische Reichstag. 1449 fand im Franziskanerkloster eine Versammlung der Ordensprovinz Dacia statt. S.s herausgehobene Stellung unter den Städten des Hzm.s zeigt darin, dass sie im Ripener Privileg 1460 als erste Stadt aufgeführt wird. Ebenso führte sie bei Huldigungen die Städte an. S. besaß Sitz und Stimme auf dem für beide Herzogtümer gemeinsamen Landtag, der im 17. Jahrhundert mehrmals in der Stadt zu Beratungen zusammenkam.

(6) S. war in politischer, administrativer und geistlicher Hinsicht der bedeutendste Ort im Herzogtum Das Verhältnis von Stadt zur Herrschaft ist insbesondere für die frühe Neuzeit bislang nicht systematisch erforscht worden. Von Eingriffen des Gottorfer Hzg.s in die städtische Verwaltung zeugen die Vorkommnisse zu Beginn des 17. Jahrhunderts sowie die Kombinierung anfangs des 18. Jahrhunderts Belegt sind gleichfalls personelle Verflechtungen zwischen Hof und Stadt. Für den Großteil ihrer Versorgung war die Residenz auf das sie umgebende Amt Gottorf ausgerichtet. Wirtschaftskontakte des Hofes zur Stadt blieben überschaubar, allenfalls einige Handwerke profitierten von der Nähe Gottorfs. Ökonomisch nachteilig wirkte sich bis zu Beginn des 18. Jahrhunderts die Abwanderung von Gewerbetreibenden in die steuerlich privilegierten Siedlungen Friedrichsberg und Lollfuß aus. Möglichkeiten zum Kontakt mit der höfisch-dynastischen Repräsentation ergaben sich weitgehend nur bei den herrschaftlichen Trauerzügen, die vom Schloss durch die Stadt zum Dom führten, und an denen Abordnungen S.er Bürger und Schüler beteiligt waren.

(7) Ungedruckte Quellen zur Geschichte Schleswigs befinden sich im Gemeinschaftsarchiv des Kreises Schleswig-Flensburg und der Stadt Schleswig. Kämmereirechnungen liegen für das Spätmittelalter nur in vereinzelten Exemplaren vor (1449, 1456 und 1495); für das 16. Jahrhundert reicht der Überlieferungszeitraum von 1538 bis 1589; eine weitgehend geschlossene Rechnungsreihe besteht ab 1618 (Altes Verwaltungsarchiv Abt. 2 und Abt. 3). Jährliche Register über die städtische Steuer (Schoss) sind seit 1447 überliefert (Altes Verwaltungsarchiv Abt. 3). Aufschluss über die Verteilung des Hausbesitzes geben Kataster des 17./18. Jahrhunderts (Abt. 3). In Abt. 4 werden bis in das beginnende 17. Jahrhundert zurückreichende Archivalien der Schleswiger Zünfte (Ämter) verwahrt.

Weitere Quellen lassen sich im Landesarchiv Schleswig-Holstein (LASH) in Schleswig finden. Urk.-Abt. 168 beinhaltet die Urkundenüberlieferung der Stadt vom 13. bis zum 18. Jahrhundert. In Abt. 168 (Stadt Schleswig) sind hauptsächlich die Zweitschriften der Kämmereirechnungen von Bedeutung. Zahlreiche Archivalien über Schleswig aus gottorfischer Zeit verwahrt das LASH in Abt. 7 (Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf).

Schleswig-Holsteinische Regesten und Urkunden, im Auftrage der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische-Lauenburgische Geschichte bearb. von Paul Hasse u. a., Bde. 1–6, Hamburg/Leipzig/Neumünster 1886–1971. – Diplomatarium Danicum, hg. von Det Danske Sprog- og Litteraturselskab, Kopenhagen 1938–2009 (ab Reihe 4 Band 8 online). – Danmarks gamle købstadlovgivninger, Bd. 1: Sønderjylland, hg. von Erik Kroman und Peter Jørgensen, Kopenhagen 1951. – Chronik der Stadt Schleswig von Ulrich Petersen (1656–1735), Bd. 1, bearb. von Hans Braunschweig unter Mitwirkung von Hans Wilhelm Schwarz, hg. von der Gesellschaft für Schleswiger Stadtgeschichte, Schleswig 2006. – Chronik der Stadt Schleswig von Ulrich Petersen (1656–1735), Bd. 1,2, bearb. von Hans Braunschweig und Hans Wilhelm Schwarz, hg. von der Gesellschaft für Schleswiger Stadtgeschichte, Schleswig 2012.

(8)Schütz, Armin: Handwerksämter in der Stadt Schleswig. Altstadt, Lollfuß und Friedrichsberg 1400–1700, Hamburg 1966. – Die Kunstdenkmäler der Stadt Schleswig, Bd. 2: Der Dom und der ehemalige Dombezirk, bearb. von Dietrich Ellger unter Mitwirkung von Johanna Kolbe, Rudolf Zöllner und Susanne Lücke-David, München/Berlin 1966 (Die Kunstdenkmäler des Landes Schleswig-Holstein). – Lorenzen-Schmidt, Klaus-Joachim: Zur Sozialtopographie Schleswigs im 16. Jahrhundert, in: Beiträge zur Schleswiger Stadtgeschichte 21 (1976) S. 17–34. – Unverhau, Dagmar: Die Schleswig-Ansicht aus dem Braun-Hogenbergschen Städtebuch als historische Quelle, in: Ausgrabungen in Schleswig, Neumünster 1983 (Ausgrabungen in Schleswig. Berichte und Studien, 1), S. 55–111. – Die Kunstdenkmäler der Stadt Schleswig, Bd. 3: Kirchen, Klöster und Hospitäler, bearb. von Deert Lafrenz mit Beiträgen von Veronika Darius, Dietrich Ellger und Christian Radtke, München/Berlin 1985 (Die Kunstdenkmäler des Landes Schleswig-Holstein). – Kellenbenz, Hermann: Schleswig in der Gottorfer Zeit 1544–1711, hg. von der Gesellschaft für Schleswiger Stadtgeschichte, Schleswig 1985. – Skierka, Joachim: Schleswig in der Statthalterzeit 1711–1836, mit einem Beitrag von Ernst Erichsen, hg. von der Gesellschaft für Schleswiger Stadtgeschichte, Husum 1991. – Jessen, Julius: Das älteste Schleswiger Stadtrecht, in: Beiträge zur Schleswiger Stadtgeschichte 41 (1996) S. 7–22. – Radtke, Christian: Art: „Schleswig“, in: Höfe und Residenzen I,2 (2003), S. 517 f. – Rathjen, Jörg: Schleswig im Spätmittelalter 1250–1544, unter Mitwirkung von Hans Wilhelm Schwarz, hg. von der Gesellschaft für Schleswiger Stadtgeschichte, Husum 2005.

Jörg Rathjen