Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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BERLIN/CÖLLN C.2.

I.

Berlin (1244), Berlyn (1334), Berlin (1349)/ Colonia (1237), Colne (1334). - D, B., Kr. B. - Bundeshauptstadt.

Als Vorläufer der mgfl. curia ist auf der nördlichsten von vier B.er Talsandinseln ein (mgfl.) »Alter Hof« bezeugt, der aus der zweiten Hälfte des 12. Jh.s stammen dürfte. Seine Lage gestattete es, den nördl. Spreelauf zu kontrollieren sowie die Nordflanke der entstehenden B.-C.er Niederlassung zu decken. Im Zuge der Stadterweiterung während der ersten Hälfte des 13. Jh.s mag er diese Funktion verloren haben und wurde in das Weichbild der Stadt einbezogen. Mit einem mgfl. Hof versehen (1261 apud aulam Berlin; Regesten der Markgrafen vonBrandenburg, 1910-55, Nr. 863) und als Mittelpunkt einer Propstei wie einer Vogtei, erscheint B. bis 1280 nicht unter den überlieferten Itinerarorten der askan. Landesherren. 1271 hatten die Mgf.en einen Teil ihres Hofes dem Franziskanerorden überlassen und besaßen in B. (im Komplex »Klosterstraße«) nun nur noch das unbefestigte »Hohe Haus« als zeitweiligen Aufenthaltsort. Als solcher erscheint B. im Aug. 1280 im Zuge des Abschlußes eines Vertrages mit der Ritterschaft über die Abschaffung der Bede. B., das im letzten Regierungsabschnitt Ottos V. (1284-98) im Itinerar hinter→ Spandau an zweiter Stelle stand, wird von da an bis zum Ende der askan. Landesherrschaft (1319) zu einer Gruppe von zehn kleineren Herrschaftsvororten gezählt.

Als sich im Kampf um das askan. Erbe Hzg. Rudolf von Sachsen der Mittelmark bemächtigte, war B. ein Platz, an dem nach → Spandau und vor → Brandenburg in erster Linie Verhandlungen geführt, Verträge geschlossen, Urk.n ausgestellt wurden: In B. vergl. sich Hzg. Rudolf 1321 mit den mittelmärk. und niederlausitz. Städten, hier wurde 1323 deren Bündnis erneuert; in B. schlossen 1324 Hzg. Rudolf und Mgf. Ludwig d. Ä. Frieden.

B. wurde seit den 30er Jahren des 14. Jh.s zu einem Herrschaftsschwerpunkt wittelsbach. Mgf.en. Nachdem Ludwig d. Ä. (1323-51) 1333 die Regierung der Mark selbständig übernommen hatte, entfällt bis 1342 auf B. und → Spandau mit 30 bzw. 15 Aufenthalten nahezu die Hälfte aller vorhandenen Belege. Auch was die Dauer der Aufenthalte betrifft, nahmen beide eine führende Position ein. Die in B. und → Spandau ausgestellten Urk.n beinhalten überwiegend Routineangelegenheiten. Im Jahre 1345 hat sich der Mgf. in → Spandau und B. mind. an 67 bzw. 35 Tagen aufgehalten. Auchdie obersten landesherrl. Räte befanden sich offenbar überwiegend an diesen beiden Orten. Die Belege für die Anwesenheit seiner Nachfolger, Mgf. Ludwig des Römers (1351-65) und Ottos (1351-73), übertrafen mit mehr als 65 Aufenthalten in B. zahlenmäßig die Spandauer Zeugnisse um ein Vielfaches. B. erscheint als Hauptwohnsitz Ludwigs und Ottos, nicht als landesherrl. Res. Abrechnungen und Bestallungen erfolgten offenbar nicht mehr in → Spandau, sondern westl. der Oder wohl ausschließl. in B. Eine ortsfeste Kanzlei und ein dazugehöriges Archiv werden vorhanden gewesen sein. Die Mgf.enbesaßen in der Stadt einen Pfalzkomplex, fest institutionalisierte Organe der Landesverwaltung dagegen nur in eingeschränktem Maße.

1373 endl. Herr der Mark geworden, stellte sich der → Luxemburger, Ks. → Karl IV., gegen die Position B.s als Versammlungsort und Herrschaftszentrum. Die Herrschaft Ks. → Karls IV. in der Mark Brandenburg (1373-78) war v. a. mit dem Ort → Tangermünde verbunden. Während der Regierungsjahre Mgf. → Jobsts von Mähren (1388-1411) erscheint B. zwar als unbestrittener polit. Mittelpunkt des Landes, jedoch in keiner Weise als Res. → Jobst regierte die Mark überwiegend von außen; B. war das Ziel seiner Reisen, nichtAusgangs- und Endpunkt. Dorthin begab sich → Jobst in der Regel, um die jeweils nach dort berufenen Vertreter der märk. Ständegruppen zu Bedezahlungen zu bewegen, um Verweser, Stellvertreter und Landeshauptleute zu bestallen und um Landesangelegenheiten allgemeiner Art zu regeln.

Dem Nürnberger Bgf.en Friedrich VI. aus dem Hause → Hohenzollern gelang es als Verweser und Landeshauptmann der Mark (1412-14), sich in B. und → Tangermünde feste Stützpunkte zu schaffen. Hier hielt er sich am häufigsten auf, hier wurden Bestallungen vorgenommen und erfolgten Rechnungslegungen. Als der Bgf. im Herbst 1415 als Kfs. und Mgf. Friedrich I. zurückkehrte, fand die Erbhuldigung der märk. Stände am 21. Okt. in B. statt. B. gewann an Rang als hauptsächl. Markgrafenres. Die Rundreisen des Landesherren durch einen oder mehrere Landesteile gingen insignifikanter Weise von B. aus und führten dahin zurück. B. entwickelte sich unter Friedrich I. zum wichtigsten landesherrl. Regierungs- und Verwaltungsmittelpunkt; auch seine Stellvertreter und oberen Beamten urkundeten hier. Als Kfs. Friedrich I. 1426 die Regierungsgeschäfte an seinen Sohn Johann übergab und die Mark für immer verließ, schien sich die Hohenzollernherrschaft relativ fest in B. etabliert zu haben, und die landesherrl. Präsenz hier nahm in der folgenden Zeit sogar noch zu. Das Itinerar aber läßt es noch nicht zu, von einer dauerhaften und ortsfesten Hofhaltung zu sprechen. Andie Stelle von B. trat von 1429-36 → Spandau als Herrschaftsschwerpunkt und Res. In den ersten fünf Herrschaftsjahren Friedrichs II. (1437ff.) ist hingegen kein Aufenthalt in → Spandau zu ermitteln; stattdessen stieg seine Präsenz in B. von Jahr zu Jahr. Nach hier berief er nach dem Tode seines Vaters im Okt. 1440 die Ständevertreter zur Huldigung. In B. wurden Abrechnungen getätigt sowie die meisten Urk.n für ranghohe mgfl. Beamte ausgestellt. Von 1442-48 aber nahmen Häufigkeit und Dauer der landesherrl. Aufenthalte in B. von Jahr zu Jahr wieder ab (1446 weisendie Belege insgesamt nur auf acht Tage des Jahres, 1447 auf fünf Tage hin). Friedrich II. war in diesen Jahren häufiger als sonst und oftmals auch für längere Zeit unterwegs. Schon seit 1443 aber kam es auf der Nordhälfte der C.er Insel zur Errichtung eines festen Schlosses.

Kfs. Friedrich leitete den Aufbau zentraler Verwaltungsbehörden ein. In den Jahren 1449 und 1450 verlängerte Friedrich II. die Dauer seiner Aufenthalte in B. 1450 wurde die Schloßkapelle mit Pfarrecht ausgestattet. Hier wurde 1459 der neue Bf. von → Brandenburg in sein Amt eingeführt, während man im Brandenburger Dom nur eine Nachfeier veranstaltete. 1465 errichtete der Kfs. ein Kollegiatstift, dessen Mitglieder er präsentierte; ein Jahr später begegnet in einer Urk. Friedrichs zum ersten Mal die Bezeichnung »Domstift«. Seit 1469 gab es das Amt des Stiftspropstes, dergleichzeitig als Sekretär in der kfsl. Kanzlei diente. Die Dekane und Thesaurare des Domstifts nahmen als Beisitzer im Kammergericht, als Sekretäre und als Gesandte auch Landesaufgaben wahr. Für die Jahre 1447-70 liegen etwa 1000 direkte und indirekte Tagesaufenthaltsnachweise des Kfs.en vor. Diese Dichte macht den Schluß sicher, daß die Hofhaltung in C. jetzt ortsfest war. Hier befand sich seit 1470 die ständige Res. der Kfs.en und der Sitz der obersten Behörden und Gerichte. Kfs. Friedrich II. hatte Paul von Kunersdorf als Hofrichter auf Lebenszeit angestellt und bereits in einer Urk. um1450 darauf hingewiesen, er habe das oberste Hofgericht (von → Tangermünde) vor sein Schloß zu C. gelegt. Aus 110 in C. ausgefertigten Urk. wird deutlich, daß die bei weitem überwiegende Zahl von Rechtsfällen während des letzten Viertels des 15. Jh.s zu C. an der Spree entschieden wurde. Dennoch hatten bis zum Tod Mgf. Friedrichs des Jüngeren i. J. 1463 in der Mark → Brandenburg landesherrl. zwei deutl. exponierte Mittelpunkte bestanden: im Herrschaftsbereich Mgf. Friedrichs → Tangermünde und im Herrschaftsbereich Friedrichs II. B.-C. Nachdem Mgf. Friedrichder Jüngere 1463 gestorben war, fielen Altmark und Prignitz wieder unter die Herrschaft Friedrichs II., was zur Folge hatte, daß der Kfs., wie schon vor der Landesteilung, über längere Zeit in → Tangermünde residierte. Das relativ gleichmäßige Hin- und Herpendeln zw. B.-C. und → Tangermünde stellte sich jedoch in seiner früheren Form nicht wieder ein. Die Qualität B.-C.s als landesherrl. Zentrum der Mark → Brandenburg blieb durch diese Aufenthalte ungeschmälert.

Während der knapp 16 Jahre, die Albrecht Achilles als Kfs. die Mark → Brandenburg regierte (1470-86), hat er das Land nur dreimal besuchen können. Während seines ersten Aufenthaltes (Anfang Nov. 1471-Mitte März 1473) verlebte er beide Weihnachtsfeste im C.er Schloß. In den fünf Monaten des Jahres 1476 (von Ende März bis Ende Aug.) hat sich Albrecht nur gut zweieinhalb Wochen nicht in B.-C. aufgehalten. Die Fülle von Anwesenheitsbelegen des Kfs.en unterstreicht die Funktion der Doppelstadt als absoluten Regierungs- und Verwaltungsmittelpunkt der Mark Brandenburg. In der übrigenZeit führten sein Sohn Johann und der Kanzler Friedrich Sesselmann die Regierungsgeschäfte. Kfs. Albrecht riet seinem Sohn zwar noch im Juni 1485 zum wiederholten Male, die Hofhaltungskosten zu senken, indem man die Erträge der Ämter an Ort und Stelle nutze, d. h. die Hofhaltung für jeweils ein Viertel des Jahres in die Altmark bzw. in die Neumark zu verlegen und nur die beiden übrigen Quartale in der Mittelmark (und der Uckermark) zuzubringen. Dennoch war Mgf. Johann fast ausschließl. in B.-C. zu finden. B.-C. erscheint, gemessen an den landesherrl. Aufenthalten, zw. 1470 und 1486 durchwegals polit. Zentrum der Mark. Während der 13 Jahre der selbständigen Regierung Johann Ciceros als Kfs. (1486-99) hat sich an seinem Reiseverhalten grundlegendes nicht geändert. Die mit Abstand meisten Aufenthaltsbelege finden wir wiederum für C. Jedesmals, wenn Johann sich für längere Zeit nach → Tangermünde begab, wurden wohl auch wesentl. Teile des Hofhaltes nach dort verlegt. Die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit lief scheinbar reibungslos weiter; die Arbeit der kfsl. Beamten in → Tangermünde oder C. war, zumindest in Routineangelegenheiten, offenbar immer wenigervon der ständigen und unmittelbaren Präsenz des Landesherrn abhängig. Unter Kfs. Albrecht Achilles war 1473 die »Dispositio Achillea« erlassen worden, eine Erbfolgeregelung, die den fränk. Hohenzollernbesitz von dem märk. trennte; damit war der Bestand der festen Res. im C.er Schloß gesichert. Nach Vollzug der Trennung der fränk. Fsm.er von der Mark → Brandenburg 1486 hörte die Regierung des Kurfürstentums durch Statthalter endgültig auf. Die Konsolidierung der Hohenzollernherrschaft verstärkte die Bedeutung der Res. Ein entscheidender Schritt auf diesem Wege brachte auchdie von Kfs. Joachim II. (1535-71) ab 1539 eingeleitete Kirchenreformation, die dem Landesherrn nicht zuletzt das Eigentum an wesentl. Teilen des vormals kirchl. Grundvermögens brachte.

II.

Getrennt durch einen Spreearm, der hier einen günstigen Flußübergang bot, liegen die Stadtkerne von B. und C. seit der zweiten Hälfte des 12. Jh.s auf zwei benachbarten Sandkuppen inmitten des Warschau-Berliner Urstromtales. Der frühgeschichtl. Landhandelsweg → Magdeburg - → Lebus - Posen führte im S am B.er Spreeübergang vorbei, an dem bisher kein Beweis einer direkten slaw. Vorgängersiedlung vorliegt. Die ersten Bewohner von B. und C. kamen v. a. vom Niederrhein, aus Ost- und Westfalen und dem Mittelelberaum. Die mit den sehr großdimensionierten Kirchenbauten St. Nikolai in B. und St. Petri in C. (vor 1200) archäolog. nachgewiesenen älteren Friedhöfe weisen auf Fernhändlersiedlungen beiderseits der Spree hin. Im 13. Jh. befand sich hier ein Kreuzungspunkt wichtiger N-S- und O-W-Straßen.

Ortsherr und »Gründer« der Stadt waren vermutl. um 1230 die askan. Mgf.en Johann I. und Otto III. C. wurde erstmals 1237 urkundl. gen., B. 1244. (Der 1237 als plebanus de Colonia bezeichnete Geistl. Symeon (Regesten des Markgrafen von Brandenburg, 1910-55, Nr. 644) war 1244 prepositus de Berlin, 1247 praepositus de Colonia juxta Berlin. Hier erscheint mit ihm als Zeuge Marsilius, scultetus de Berlin, ebenso für beide Orte zuständig. - CDB I, 8, 1847, Nr. 71; I, 13, 1857, Nr. 9) Die chronikal.Notiz, daß die mgfl. Brüder um 1280 neben anderen Städten auch B. »erbaut« hätten, bezieht sich offenbar auf eine Stadterweiterung auf der nordwestlichsten Sandkuppe mit St. Marien (Neuer Markt, um 1270). Stadtherren blieben stets die brandenburg. Landesherren. B. und C. wurden stets als civitas bezeichnet. Beide Städte sind mit Brandenburger Stadtrecht bewidmet worden; B. erteilte 1253 an das eben erweiterte Frankfurt/O. eine dementsprechende Rechtsweisung. - Der Ausbau B.s zu einer Markgrafenres. in der ausgehenden Askanierzeit korrespondierte mit derWirtschaftsentwicklung der Doppelstadt und vertrug sich offenbar mit der vollen Erlangung bürgerl.-städt. Autonomie durch B.: B., wohl um die Mitte des 13. Jh.s ummauert, erlangte 1251 Zollfreiheit, 1280 das Recht, in der mgfl. Münze ein bestimmtes Quantum eigenen Silbergeldes prägen zu lassen, 1298 eine Privilegienbestätigung (Marktrecht und freie Gewerbetätigkeit, Niederlage, Zollfreiheiten, Hufenzins, Marktstand- und Stättegeld). 1307, in der Zeit größter askan. Machtentfaltung, kam es zur Vereinigung von B. und C. in polit. und milit. Angelegenheiten, verbunden mit dem Bau eines neuenRathauses auf der Langen Brücke, umgeben von einer gemeinsamen Mauer. 1308/09 folgten Bündnisse mit anderen Städten zur Absicherung bürgerl.-städt. Autonomie gegen den Landesherrn. 1317 erfolgte eine Privilegienbestätigung durch Mgf. Woldemar bei Ausweitung der Zuständigkeit des Stadtgerichts (ius de non evocando). 1319 versprachen Mgf.in Agnes und Hzg. Rudolf von Sachsen den Städten B. und C. die Befreiung ihrer Bürger von landesherrl. Dienstleistungen, die Abschaffung aller ungerechten Zölle und Geleitgelder, die Unterstellung der mgfl. Münzmeister und Zolleinnehmerunter die städt. Gerichtsbarkeit. Bürger von B. und C., die Lehngüter erwarben, sollten auch damit belehnt werden.

1324 tobten in B. blutige Auseinandersetzungen zw. Anhängern der → Wittelsbacher und Parteigängern der Askanier, in deren Verlauf der Bernauer Propst Nikolaus auf dem neuen Markt von Sympathisanten der → Wittelsbacher erschlagen und verbrannt wurde; B. blieb zwanzig Jahre im Kirchenbann. 1328 erfolgte die Privilegienbestätigung durch den wittelsbach. Landesherrn, Mgf. Ludwig d. Ä., zudem die Befreiung von allen ungerechten Zöllen und die Erlaubnis zum Abschluß von Städtebündnissen. Seitdem der Mgf. im Mai 1333 die Regierung der Mark selbständig ausübte, trat B.wieder als Versammlungsort der Stände und zudem als polit. Faktor in der ständ. Opposition hervor. Die Doppelstadt übernahm (1338) die Durchführung der Pfandauslösung der Niederlausitz. 1345 fand der erste allg. Landtag der Mark in B. statt: Adel und Städte schlossen sich gegen die Landschoßpläne der landfremden Regenten zusammen und vereinbarten gegenseitig die Öffnung ihrer Burgen und Städte. Im selben Jahr belehnte der Mgf. den B.er Bürger und Münzmeister Thilo Brügge mit dem Gericht von B.-C. Als bald darauf ein innerstädt. Konflikt in B. ausbrach, ergriff Ludwig Partei für die Zünfte,garantierte deren Beteiligung am Rat und beschnitt die Autonomie der Doppelstadt empfindlich. Unter den als Landesherren außerordentl. schwach agierenden Mgf.en Ludwig dem Römer und Otto befand sich die Doppelstadt in stärkerem Maße als zuvor auf dem Weg zu einer relativ großen und weitreichenden Autonomie. Konflikte zw. der Landesherrschaft und einer immer mehr auf Selbständigkeit drängenden stände- und städtepolit. Kraft wie B. sind nicht bekannt. Ludwig der Römer versprach der Stadt 1351, sie nicht zu »verbauen«. 1354 und in den folgenden Jahren verpfändeten hochverschuldetebrandenburg. Mgf.en der Stadt bzw. B.er und C.er Bürgern beträchtl. Teile verschiedener Einkünfte (Mühlen am Mühlendamm, Schiffszoll, Urbede und a.). Seit 1359 ist B. als Mitglied der Hanse bezeugt. Die einzige Landes- und Besitzteilung des 14. Jh.s wurde im April 1364 am ksl. Hof in Pirna zw. den wittelsbach. Mgf.en Otto und Ludwig dem Römer vorgenommen. (C. wurde Otto zugeschlagen.) Die Mgf.en gelobten feierlich, die Städte B. und C. niemals zu versetzen oder zu verkaufen. 1369 kaufte B. für 65 000 Mark Silber das Münzrecht.

Schon der erste Zug Ks. → Karls IV. durch die Mark im Spätsommer 1373 zeigte die Orte, die für den Ks. die höchste polit. Bedeutung besaßen: Frankfurt/O., B., → Stendal und → Tangermünde. Der → Luxemburger besuchte in rascher Abfolge Frankfurt/O., B.-C. und → Stendal und pflegte die Beziehungen zu diesen Städten auch in der Folge kontinuierlich. Trotz großer Brände von 1376 und 1380, die große Teile der Stadt einebneten, erweiterte die Doppelstadt B.-C. zur Zeit der luxemburg. Stadt- und Landesherrschaft ihr Vorfeldstetig. 1384 erhielt die Stadt das Recht, auch Angehörige des Adels zu richten. Mgf. → Jobst von Mähren erweckte den Eindruck eines Gastes in der Mark, B. den eines zwar untergeordneten, dennoch relativ selbständigen Partners: Die Doppelstadt stand an der Spitze des mittelmärk. Städtebundes zur Wahrung des Landfriedens (1393, 1399). 1391 hatte der städt. Rat die obere und niedere Gerichtsbarkeit mit allen Zinsen, Rechten, Nutzen und sonstigen Zubehörungen erworben.

Der Hohenzoller, Bgf. Friedrich VI. von Nürnberg, begab sich im Juli 1412 zunächst nach B., wo er die Privilegien B.-C.s bestätigte und die Huldigungen beider Städte entgegennahm. Auch empfing er 1415 als neuer Landesherr die Erbhuldigung zuerst in B. Sein von 1426 an die Regierungsgeschäfte führender Sohn Johann hat von Juli 1429 an die Stadt für insgesamt sechs Jahre nicht mehr betreten. Der Grund für den entschiedenen Wechsel lag offenbar im Konflikt des Statthalters mit den mittelmärk. Städten wg. der Hussitensteuer. B. suchte indes mit Hilfe der Hanse (1430) und durch den engerenZusammenschluß mit C. (1432) seine selbständige Stellung zu wahren. Kfs. Friedrich II. unternahm 1440 durch die Stiftung von Schwanenorden und Marienbruderschaft erfolgreiche Versuche, Adel wie Bürgerschaft in die Hof- und Landesverwaltung einzubinden, und schuf damit die Grundlage für den weiteren Ausbau der Stadt zum administrativen und herrschaftl. Zentrum des Territoriums. Innerstädt. Auseinandersetzungen 1441/42 entschied Friedrich II. im Febr. 1442 durch Beteiligung der Viergewerke und gemeinen Bürgerschaft an den Räten von B. und C. Der alte patriz. Rat lieferte ihm bei seiner Abdankungdie Schlüssel zu den Toren beider Städte aus. Der Kfs. gab sie den neuen, von ihm bestätigten Räten später unter den Bedingungen zurück, daß dem Landesherrn auf sein Verlangen zu jeder Zeit die Schlösser und Schlüssel zu allen Toren ausgehändigt werden und diese Pflicht in die Stadtbücher eingetragen wird. Dieses von Friedrich geforderte Zugangs- oder Öffnungsrecht war offenbar die Kernfrage des Streites zw. ihm und der Stadt im Sommer 1442. Sie wurde im Aug. dieses Jahres mit der Unterwerfung der Doppelstadt und dem Schloßbau in C. entschieden. B.-C. verlor wesentl. Elemente seinerstädt. Freiheit und mußte dem Hohenzollern zudem ein Grundstück für die Errichtung eines festen Schlosses abtreten. Es gilt als sicher, daß es eine ältere, burgähnl. befestigte Bebauung des Platzes nicht gegeben hat, wohl aber Bürgerhäuser, nachweisl. das des Bürgermeisters Bernd Ryke, der 1447/48 den »Unwillen« der B.er anführte, und das des Otto von Schlieben sowie den Hof des Abtes von Lehnin. Der Aufstand der Bürger (»Berliner Unwille«), der sich mit der Überflutung des Baugeländes gegen die Errichtung des Schlosses richtete, konnte jedoch die einmal eingeleiteten Maßnahmen nichtmehr rückgängig machen: Die Städte wurden getrennt, die aufrührer. Patrizier bestraft, die Innungen erhielten Zutritt zum Rat, die Teilnahme an Hansetagen wurde verboten. Die Auseinandersetzungen zw. Friedrich II. und den Städten B. und C. hatten zwar bewirkt, daß die Aufenthalte des Kfs.en im Spree-Havel-Raum in den Jahren 1442-48 zw. B. und → Spandau hin und her schwankten. Auf C.er Boden aber war seit 1443 ein festes Schloß entstanden, das von 1451 an der Hauptwohnsitz des Kfs.en wurde.

Das älteste Siegel B.s von 1253 zeigt den mgfl. Adler vor einem dreitürmigen Stadttor. 1280 gesellten sich zwei aufgerichtete Bären hinzu, die den Adlerschild und den mgfl. Helm beseiten. Ein Sekretsiegel von 1338 zeigt einen schreitenden Bären und über ihm schwebend den Adlerschild. Auf einem Siegel um 1450 gräbt der Adler seine Fänge in den Rücken des Bären - ein Zeichen, daß die Stadt nun kfsl. Res., dem Landesherrn untertan war. Diesem Bild begegnet man bis in das 18. Jh.

Als Albrecht Achilles i. J. 1471 sein Kfsm. erstmals aufsuchte, wandte er sich geradewegs nach B. Hier fand am 3. Nov. der Empfang durch seinen Sohn, die märk. Bf.e, Vertreter der Ritterschaft und die Ratmannen beider Städte statt. Nach seiner Begrüßung durch die jüd. Gemeinde geleitete man den Kfs.en in feierl. Prozession zur Nikolaikirche, wo ein Tedeum gehalten wurde. Drei Tage später erfolgte die Huldigung der Städte B. und C. Die volle Ausgestaltung B.s zur Res.- und Hauptstadt ging nach der Trennung der fränk. Fsm.er von der Mark Brandenburg 1486 vonstatten.

Res. und Schloßbau vermittelten B. neue wirtschaftl., künstler. und geistige Impulse, gerade in einer Zeit, da der Handel durch den Aufstieg des Messeortes → Leipzig, durch die Konkurrenz von Frankfurt/O. und durch die Schiffahrt der Hamburger auf Elbe und Havel beeinträchtigt wurde. Mit dem Ausbau der Res. bis zum Dreißigjährigen Krieg entstanden größere, mit Partnern in → Stettin und → Leipzig verbundene Handelshäuser. Im 15. und 16. Jh. wurden fränk., anschl. sächs. Baumeister und Handwerker, Juristen und Geistliche in B. ansässig. Als eine der erstenndt. Städte ging B. in seinen Kanzleien Anfang des 16. Jh.s vom Mittelndt. zum obersächs.-meißn. Hochdt. über. Die Goldschmiedeinnung umfaßte allein an die 30 Meister (1600) bei rund 50 Gewerbezweigen zu Anfang des 17. Jh.s. Der Leibarzt, Alchimist, Goldschmied, Drucker und Verleger, der Schweizer Leonhard Thurneißer, gründete in den Bauten des B.er Franziskanerkl.s nach 1571 die erste B.er Druckerei und beschäftigte in seinen B.er Werkstätten (1571-84) schließl. fast 200 Leute. Eine Polizei-, Hochzeits- und Kleiderordnung von 1580 stellte die eximierte Bevölkerung des Hofes sichtbar über dieStadtbevölkerung.

Namentl. Kfs. Joachim II. (1535-71) aber hatte die Kräfte seines Landes und auch der Res. stark angespannt. Seine Schulden wurden von den Ständen des Landes, die nach der Reformation durch den Adel dominiert wurden, übernommen. So konnte auf dem Lande eine wesentl. Erhöhung der bäuerl. Dienstpflicht und die Möglichkeit des Auskaufs bäuerl. Stellen durch den Gutsherrn sowie das Recht der adligen Grundherrschaftsinhaber, an den Städten vorbei selbständig Handel zu treiben, durchgesetzt werden. In nahezu allen Dörfern, in denen bereits adlige Gutswirtschaften bestanden, wurden diesevergrößert. Die Städte, an ihrer Spitze B. als leistungsfähigste Kommune, besaßen nun keinen nennenswerten Einfluß mehr. Während der zweiten Hälfte des 16. Jh.s hatte der städt. Rat zudem einen weiteren Bedeutungsverlust erfahren: Ratsmitglieder wurden auf Lebenszeit ernannt, besoldet und so zu Beamten des Kfs.en. Zahlr. originäre Funktionen des Rates wurden allmähl. von kfsl. Beamten übernommen.

III.

Handelte es sich bei dem vermutl. bis in die zweite Hälfte des 12. Jh.s zurückgehenden »Alten Hof« wahrscheinl. um eine befestigte, burgähnl. Anlage, deren genaue Lage unbekannt ist, so war das nach Schenkung an die Franziskaner (1271) auf einem Restgrundstück des 1261 erwähnten mgfl. Hofes (aula) in B. befindl. »Hohe Haus«, ein frühgot., mehrfach veränderter Ziegelbau, unbefestigt.

Auf der Nordhälfte der C.er Spreeinsel begann der Bau der mgfl. Res. i. J. 1443. Diese Anlage, die Ende 1450 bzw. 1451 bezugsfertig war, hatte vermutl. den Charakter einer Flachlandburg: Das von einer rechtwinkligen Mauer und Gräben umgebene Plateau war bebaut u. a. mit zwei quadrat. Wehrtürmen und (in der Südostecke der Anlage) einem längsgestreckten Gebäude entlang der Spree (später sog. Spreeflügel), für den wohl in Brandenburg bearbeiteter Schiefer verwendet wurde. Zwei Türme schlossen sich an den Bau an, einer an seiner nordwestl. Ecke, der andere, ein vorgeschobener Rundturm, inRichtung C.-Werder. In dem Bau selbst befand sich die quergestellte Schloßkapelle mit östl. Apsis, in deren Kapellenraum ein flaches Segment des »Grünen Hutes«, eines Turms der ehemaligen Stadtbefestigung von C., ragte. 1464 wurde Claus Sandow aus Zerbst mit Bauarbeiten an der Schloßkapelle, d. h. wohl mit ihrer Erweiterung in Kirchenschiff und Empore, beauftragt. Vermutl. war auch das Chorpolygon ein nachträgl. Anbau.

1536 wurde das Domstift aus der Schloßkapelle in die an der Südseite des Schloßplatzes gelegene ehemalige Dominikanerkirche (1297 gegr.) verlegt. Der Umzug in diese Hallenkirche ging mit einer neuen Innenausstattung durch Lukas Cranach (und Werkstatt) sowie dem Neubau einer westl. Zweiturmfassade einher. Dieser Dom war vom 16. Jh. an Hof- und Grabkirche der Hohenzollern. Mit der Verlegung der Schloßkapelle begann nach einem Entwurf von Konrad Krebs aus → Torgau (→ Coburg) der Umbau der spätma. Burganlage in ein Renaissanceschloß nach Vorbild des TorgauerSchlosses. Eigentl. Baumeister war Kaspar (Caspar) Theis, der ebenfalls aus dem Torgauer Kreis stammte. Steinmetz- und Bildhauerarbeiten führte zu einem großen Teil Hans Schenk (gen. Scheutzl. oder auch Scheußlich) aus Schneeberg in → Sachsen aus. Es entstand entlang der Stechbahn das sog. Zweite Haus oder »Neue Schloß« (auch Stechbahnflügel gen.). Dieser dreigeschossige Bau beherbergte den sich über die gesamte Länge des Gebäudes erstreckenden, stützenlosen sog. Langen Saal, in dem u. a. Bilder von Lukas Cranach zu sehen gewesen sein sollen. Der gesamte Bau wirktedurch die Reihen der Fenster und war durch die schlanken Rundtürme an den Ecken architekton. gegliedert. Sein Dach war geziert durch dreigeschossige, sich nach oben verjüngende Dachgiebel. An der Außenseite war mittig ein doppelgeschossiger Balkon angebracht. An der Hofseite befand sich mittig ein offener Treppenturm mit Altan, dessen Stufen zu einem Konsolgang führten, über den die Wohnräume in den oberen Etagen einschl. Dachgeschossen zu erreichen waren. Über einen Gang war das Zweite Haus mit dem Dom verbunden. Auch das Erste Haus, der sog. Spreeflügel, wurde in diesem zweiten Bauabschnittumgestaltet. Vermutl. hatte man ihn sogar bis auf die Grundmauern niedergerissen. Über der rechteckigen, wohl weitgehend unv. belassenen Schloßkapelle (Erasmuskapelle) wurde nun vor der Apsis ein viereckiger, vermutl. mit kostbarer Bauplastik reich verzierter, das Dach überragender Kapellenturm errichtet. Dieser lehnte am »Grünen Hut«, der nicht abgerissen worden war. An der Hoffront war das Dach genau wie am Stechbahnflügel mit dreigeschossigen Zwerchhäusern (Dachgiebel) gegliedert. Mittig vor dem Bau standen dicht nebeneinander zwei Türme, der eine, dick und schlicht, beherbergte einespiralartig aufsteigende Rampe bis in Höhe der kfsl. Gemächer in den oberen Etagen des Baues. Der andere war ein schmaler Treppenturm, von dem aus ein durch Konsolen getragener, mit Reliefbildern der Kfs.en verzierter Gang die oberen Etagen, einschließl. der Dachräume, in denen sich ebenfalls Wohnungen befanden, erschloß. Auch sind im Zuge dieser zweiten Bauphase Stall- und Zeuggebäude errichtet worden.

Eine dritte Etappe der Bautätigkeit begann mit den 70er Jahren des 16. Jh.s. Nach Instandsetzungsarbeiten unter Hans Räpsel wurde 1578 Gf. Rochus zu Lynar mit der Erweiterung der Anlage betraut. Es entstand um 1579 das sog. Dritte Haus, das wohl mit dem viergeschossigen Eckbau, der Erweiterung der kfsl. Wohnung, identifiziert werden kann. Spreeabwärts gelegen bestimmte dieser quergestellte Bau mit seitl. gelegenem Wendeltreppenturm die Größe des Schloßhofes. Nordostwärts (zum Lustgarten hin) neben dieser Wendeltreppe, dadurch mit den mgfl. Gemächern verbunden, wurde 1585 einezweigeschossige Hofapotheke, mit drei Zwerchgiebeln auf hohem Ziegeldach, errichtet, in deren Räumen ursprgl. auch die Münze untergebracht war. Zur Spree hin war dieser sog. Apothekenflügel mit einem gesondert angebauten, niedrigeren Treppenhaus (den ersten geradeläufigen Treppen B.s) und einer Durchfahrt zur Spree abgeschlossen. Um 1590 entstand zw. Spreeflügel und Spree als eigene Res. das sog. Herzoginnen-Haus, ein selbstständiges Miniaturschlösschen. Seine Außenfassade war, wie am Apothekenflügel, allein in der Dachzone durch volutengerahmte Giebel gegliedert. Dieses schon im 17. Jh.aufgestockte »Herzoginnen Haus« war an seiner Hofseite durch einen Galeriebau von drei Arkadengeschossen geschmückt und u. a. über einen verglasten Gang mit dem Spreeflügel verbunden. 1593 wurde das sog. Quergebäude mit Wohnungen für Gäste und Hofbeamte errichtet, dessen Äußeres ebenso streng und nüchtern wirkte wie die anderen Gebäude Lynars. Sein einziger Schmuck waren die Dreiecksgiebel in der Dachzone und eine auskragende Galerie vor der obersten Etage an der Seite zum inneren Schloßhof. Mit dem Bau dieses Quergebäudes war das Schloß zu zwei Dritteln gegenüber dem Vorhof, einemsandigen, noch weitgehend ungestalteten Platz, geschlossen und die endgültige Größe des Hofes festgelegt.

In einer vierten Bauphase wurde die Schloßanlage um die beiden Höfe geordnet und erweitert. So ergänzte man u. a. zweigeschossige Ganggebäude, mit denen die Einfriedung des äußeren Schloßhofes vollendet wurde. Dazu sind alte Nebengebäude, z. B. gegenüber dem Dom, abgebrochen und durch den schon vorhandenen Ganggebäuden angepasste, neue Altan- und Terrassenbauten ersetzt worden. Im Untergeschoß wurden z. B. Pferdeställe, darüber bequeme Räumlichkeiten - viell. auch für die Kammergerichts-»Canzley« - eingerichtet. Über diese Gangbauten konnte man vom Dritten Haus (der kfsl.Wohnung) entlang dem Lustgarten bis zum Dom gelangen. Auch an den Gebäuden des inneren Schloßhofes, der inzw. durch ein Altangebäude, das die Küche beherbergte, geschlossen war, wurde in Höhe des ersten Stockwerkes ein Gang auf Bogen und Gewölben errichtet. Durch diesen Gang, der auch Anschluß an das große Treppenhaus am Lynarschen Querbau hatte, war es mögl. geworden, an verschiedenen Stellen in die Wohngeschosse einzutreten, ohne dazu andere Räume durchqueren zu müssen. In den folgenden Jahren waren keine wesentl. Baumaßnahmen durchgeführt worden, so daß um 1640 Instandsetzungsarbeitennotwendig wurden.

Quellen

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